top of page
DSC00135-2.jpg

Gelöst Leben

durch

Mediation

Lösungen fürs Leben führen zu einem gelösten Leben.

 

Mediation ist eine Form der Konfliktregelung und damit eine Form der Lösungsfindung in Streitfällen.

 

Anders als bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, bei denen ein/e Richter*in – also eine von den Konfliktparteien verschiedene Person – die Entscheidung trifft, geben bei der Mediation die Parteien die Entscheidung nicht aus der Hand. Sie erarbeiten die Lösung gemeinsam unter Anleitung mit dem/der Mediator*in in einem gemeinsamen kommunikativen Prozess.

 

Beide Konfliktparteien beauftragen nach Aufklärung durch die Mediatoren über den Verfahrensablauf und die Verfahrensregeln gemeinsam im Mediationsvertrag den Mediator oder die Mediatoren mit der Führung des Mediationsverfahrens. Der Mediator bzw. die Mediatoren sind „Herr“ des Verfahrens, nie aber „Herr“ der gefundenen Entscheidung.

 

Die Parteien stellen zunächst die Streitpunkte dar und erarbeiten gemeinsam die Ziele der Mediation. Sodann werden die Themen der Mediation festgelegt und die wechselseitigen Interessen und Bedürfnisse dargestellt. Diese werden ausgesprochen und ausführlich erörtert. Danach werden Lösungsalternativen erarbeitet und diese gewichtet. Aus den gefundenen Alternativen erarbeiten die Parteien unter Anleitung der Mediatoren einvernehmlich eine für alle Seiten gute und möglichst allen Interessen und Bedürfnissen entsprechende gemeinsame Lösung. Dies Lösung wird sodann unter Anleitung des Mediators auf Ihre Tragfähigkeit überprüft und abschließend in der Mediationsvereinbarung bindend schriftlich festgehalten.

 

Der Mediator ist im Verfahren nicht nur neutral, sondern all-parteilich. Es ist seine Aufgabe, darauf zu achten, dass alle Beteiligten gleichermaßen ihre Anliegen und Interessen einbringen können, damit nicht der Schwächere dem Stärkeren unterliegt. Die Mediatoren sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das in der Mediation Besprochene und Vereinbarte erfährt außer den Parteien des Verfahrens keine andere Person.

 

Die Aufgabe der Mediatoren liegt ausschließlich in der Verfahrensführung und in der Anleitung der Parteien. Mediation stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt diese nicht. Rechtsberatung ist von den Parteien daher von anderer Stelle einzuholen. Die Mediatoren werden jedoch darauf hinweisen, wo ergänzende Beratungen erforderlich sind. Dies nicht nur in rechtlicher Hinsicht, sondern bei Bedarf auch in Hinblick auf andere sachverständige Ratschläge (etwa Bewertungen, Finanzierungsfragen etc.)

Der Mediator kann den Mediationsprozess (vorzeitig) für beendet erklären, ohne dass eine Einigung gefunden wurde, wenn sich ergibt, dass aufgrund der von den Parteien eingenommenen Haltung die Mediation nicht mehr aussichtsreich ist, eine gemeinsame Lösungsfindung deshalb nicht mehr möglich erscheint. Die Mediatoren garantieren daher nicht, dass eine Einigung zwischen den Medianten auch tatsächlich zustande kommt. Eine solche bleibt stets in der alleinigen Verantwortung der Parteien.

bottom of page