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Wo kommt Mediation zum Einsatz?

Allgemein

 

Mediation als Methode zur Streitbeilegung kommt in allen Bereichen von zivilrechtlichen Konflikten in Frage. Zivilrechtliche Konflikte sind Streitigkeiten, zu deren Bereinigung mangels Einigung der Parteien die Gerichte zuständig sind. Die Methode der Mediation ist gesetzlich anerkannt. In einigen Fällen ist gesetzlich sogar vorgesehen, dass vor der Anrufung des Gerichtes eine Mediation erfolgen muss.

 

Überall dort, wo über den konkreten Konfliktfall hinaus zwischen Menschen weitere Berührungspunkte bleiben und ein weiteres Miteinander unausweichlich oder zumindest erstrebenswert ist, sollte Mediation als Werkzeug zur Konfliktbereinigung bevorzugt angewandt werden. In all diesen Bereichen führen gerichtliche Auseinandersetzungen in aller Regel nicht zu einer Beseitigung der Streitlage, sondern stellen nur Lösungen für einzelne, meist in der Vergangenheit liegende Auseinandersetzungen dar. Häufig schüren sie neue zukünftige Konflikte und Auseinandersetzungen. Rosenkrieg, Schauplatz Gericht sind in diesem Zusammenhang zwei Stichworte, mit denen Sie wahrscheinlich negative Assoziationen verbinden.

Die klassischen Bereiche der Mediation

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Konflikte in der Familie

Klassisches Bereiche für die Mediation sind familienrechtliche Streitigkeiten. Etwa im Fall der Auflösung einer Ehe, einer (eingetragenen) Partnerschaft, Lebensgemeinschaft, zur Regelung von Kontaktrechten gegenüber Kindern, in Unterhaltsfragen. Eine Verbindung zwischen den handelnden Personen etwa als Eltern bleibt meist aufrecht, sodass es sinnvoll ist, zukunftsorientierte Regelungen und Methoden der künftigen Kommunikation zu finden.

In den genannten Fällen und darüber hinaus können Sie uns gerne kontaktieren und uns als Mediatoren zur Streitbereinigung konsultieren!

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