Was kostet Mediation?
Anders als etwa der Tarif von Rechtsanwälten oder Notaren ist das Honorar von Mediator*innen ein Stundenhonorar zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 20%. Barauslagen laufen in aller Regel nicht zusätzlich auf.
Da Mediation keine Rechtsberatung beinhaltet, sind Beratungshonorare der rechtsberatenden Berufe nach deren Honorarordnungen oder Kosten für sonstige sachverständigen Ratschläge etwa von Steuerberatern oder für Liegenschafts- oder sonstige Vermögensbewertungen zusätzlich in Anschlag zu bringen. Solche Kosten fallen in aller Regel aber auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen an.
Die Abrechnung der Mediation erfolgt daher nach zeitlichem Aufwand. Das Honorar ist unabhängig vom Erfolg der Mediation. Der Stundensatz wird im Einzelfall vereinbart. Eine Co-Mediation wird in der Regel empfohlen.
Der Mindeststundensatz erhöht sich etwa im Fall von komplexen Sachverhalten oder einer größeren Anzahl von Parteien (Teilnehmern, Medianten) etwa bei Team- oder Wirtschaftsmediationen.
Abgerechnet wird jeweils nach Ende einer Sitzung.
Die Dauer des Mediationsprozesses lässt sich allgemein nicht angeben, allenfalls im jeweiligen Einzelfall nach der ersten Sitzung prognostizieren. Die Dauer ist abhängig von den zu lösenden Problemen, der Art und Heftigkeit des Konfliktes sowie der Bereitschaft der Parteien, sich auf den Mediationsprozess einzulassen.
Eine Mediationssitzung dauert in der Regel zwei Stunden. Mit zumindest vier Sitzungen sollte gerechnet werden. Im Einzelfall können aber auch erheblich mehr Sitzungen erforderlich sein.