Wo kommt Mediation zum Einsatz?
Allgemein
Mediation als Methode zur Streitbeilegung kommt in allen Bereichen von zivilrechtlichen Konflikten in Frage. Zivilrechtliche Konflikte sind Streitigkeiten, zu deren Bereinigung mangels Einigung der Parteien die Gerichte zuständig sind. Die Methode der Mediation ist gesetzlich anerkannt. In einigen Fällen ist gesetzlich sogar vorgesehen, dass vor der Anrufung des Gerichtes eine Mediation erfolgen muss.
Überall dort, wo über den konkreten Konfliktfall hinaus zwischen Menschen weitere Berührungspunkte bleiben und ein weiteres Miteinander unausweichlich oder zumindest erstrebenswert ist, sollte Mediation als Werkzeug zur Konfliktbereinigung bevorzugt angewandt werden. In all diesen Bereichen führen gerichtliche Auseinandersetzungen in aller Regel nicht zu einer Beseitigung der Streitlage, sondern stellen nur Lösungen für einzelne, meist in der Vergangenheit liegende Auseinandersetzungen dar. Häufig schüren sie neue zukünftige Konflikte und Auseinandersetzungen. Rosenkrieg, Schauplatz Gericht sind in diesem Zusammenhang zwei Stichworte, mit denen Sie wahrscheinlich negative Assoziationen verbinden.